Benötigte Dokumente
Vor einer Reservierung des Trautermins sind folgende Unterlagen in Kopieform mit der Post, per E-Mail zu senden.

Sämtliche Dokumente sind in ihrer Originalsprache und als Übersetzung einzusenden, jedoch nicht, wenn die Dokumente auf Deutsch oder Englisch verfasst sind. Die Übersetzung hat durch eine beglaubigten Übersetzer zu erfolgen.

Es geht um Folgendes:

Gültiger Nationalpass - und eventuell Visum
Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens, wohnen aber nun in einem Schengenstaat, ist eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen. Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens und leben ebenfalls in einem Staat ausserhalb des Schengener Abkommens, muss Ihr Pass mit einem höchstens 3 Monate alten Einreisestempel versehen sein.

Dokumentation des aktuellen Wohnsitzes und Familienstands
Der Nachweis hat Folgendes zu enthalten: Name, Adresse wenigstens für das vergangene Jahr, Geburtsdatum und aktueller Familienstand.
Sind Sie nicht Staatsbürger des Staates, in dem Sie sich momentan aufhalten, hat der gleiche Nachweis aus Ihrem Heimatland vorzuliegen.
Der Nachweis darf nicht älter als 4 Monate sein.

Scheidung/Sterbeurkunde
War eine der Parteien oder waren beide Parteien zuvor bereits verheiratet, bitten wir um die Vorlage der Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde. Für den Fall, dass die Urkunden nicht in Europa, in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt worden sind, müssen die Urkunden mit einer Legalisierung/einem Apostillevermerk versehen sein - siehe unten.

Das Scheidungsurteil muss mit einem Rechtskraftvermerk versehen sein.
Thailändisch Scheidungsurteile/Sterbeurkunden benötigen nur einen Vermerk der dänischen oder deutschen Vertretung in Bangkok.
Legalisierung
Vermerk durch das Innen- oder Aussenministerium des jeweiligen Landes sowie durch die dänische Vertretung in dem Land.

Apostille
Aussenministerium in dem jeweiligen Land.

Alter
Beide Parteien müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dolmetscherbeistand
Eintragung und Trauung finden auf Deutsch oder Englisch statt. Für den Fall, dass nicht beide Parteien Deutsch oder Englisch verstehen, hat ein genehmigen Dolmetscher an der Trauung teilzunehmen. Wir können evtl. bei der Hinzuziehung eines Dolmetschers behilflich sein. Bei Trauungen an Samstagen kann kein Dolmetscherbeistand erwartet werden. Die Parteien müssen für den Dolmetscherbeistand bezahlen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zu Verfügung.

Kontaktieren Sie uns.
Deutschland
Adenauer Allee 10
20097 Hamburg
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Tel. +49 40 28 00 38 30
Dänemark
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