Gültiger Nationalpass - und eventuell Visum
Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens, wohnen aber nun in einem Schengenstaat, ist eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen. Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens und leben ebenfalls in einem Staat ausserhalb des Schengener Abkommens, muss Ihr Pass mit einem höchstens 3 Monate alten Einreisestempel versehen sein.
Dokumentation des aktuellen Wohnsitzes und Familienstands
Der Nachweis hat Folgendes zu enthalten: Name, Adresse wenigstens für das vergangene Jahr, Geburtsdatum und aktueller Familienstand.
Sind Sie nicht Staatsbürger des Staates, in dem Sie sich momentan aufhalten, hat der gleiche Nachweis aus Ihrem Heimatland vorzuliegen.
Der Nachweis darf nicht älter als 4 Monate sein.
Scheidung/Sterbeurkunde
War eine der Parteien oder waren beide Parteien zuvor bereits verheiratet, bitten wir um die Vorlage der Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde. Für den Fall, dass die Urkunden nicht in Europa, in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt worden sind, müssen die Urkunden mit einer Legalisierung/einem Apostillevermerk versehen sein - siehe unten.
Das Scheidungsurteil muss mit einem Rechtskraftvermerk versehen sein.
Thailändisch Scheidungsurteile/Sterbeurkunden benötigen nur einen Vermerk der dänischen oder deutschen Vertretung in Bangkok.